Verbrennerverbot ab 2035? Nicht ganz!

Ab 2035 sollen in der EU nur noch Pkw mit CO2-freiem Verbrenner zugelassen werden. Das hat der EU-Umweltrat beschlossen.  Es sollen weiter Fahrzeuge mit Verbrennermotor zugelassen werden, wenn sie mit klimaneutralen Kraftstoffen betrieben werden, sogenannten eFuels. Auch Verbrennermotoren bleiben also weiterhin erlaubt.

Bei der künftigen Mobilität mit dem Verbrennermotor geht es darum, dass Fahrzeuge ab 2035 zugelassen werden können, die dann mit klimaneutralen Kraftstoffen (eFuels) betrieben werden. Die EU-Kommission hat zugesagt, außerhalb des Systems der Flottengrenzwerte einen Vorschlag zu machen. Das gilt auch für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, so das Verständnis der Bundesregierung.

Die Verordnung muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Bis Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht in der Entscheidung ein klares Signal für mehr Klimaschutz und zugleich Planungssicherheit für die Automobilindustrie. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu klimaneutraler Mobilität.

Synthetische Kraftstoffe, auch für Pkw, sind eine Option. Die Idee ist, Verbrennermotoren künftig etwa mit sogenannten eFuels zu betanken. Diese Kraftstoffe sind dann klimaneutral, wenn sie ausschließlich aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Sie sind dann genauso CO2-frei wie ein E-Auto, das ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien fährt. Bis 2035 soll der Strommix in Deutschland zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Derzeit liegt dieser Anteil aber noch bei knapp der Hälfte.

Für Fahrzeuge mit Verbrennermotor, die vor 2035 gekauft wurden, gilt Bestandsschutz. Das heißt, diese Fahrzeuge können auch nach 2035 noch gefahren werden. Wie sich Fahrzeuge mit Verbrennermotor langfristig auf die Straße bringen lassen, hängt auch davon ab, wie sich der Kraftstoffmarkt entwickelt. Und: So, wie Fahrzeuge mit Verbrennermotor auch ab 2035 noch gefahren werden dürfen, werden diese auch als Gebrauchtwagen gehandelt werden.

Quelle: Verbrennermotoren ab 2035 nur im Betrieb CO2-frei | www.bundesregierung.de

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