KFZ-VERKAUF

Wir sind sehr stolz darauf, dass wir über 50 Jahre hinweg unzählige Fahrzeuge der Marke Volvo verkaufen durften. Auch wenn wir heute kein „echter“ Volvo-Servicepartner mehr sind, sind wir dennoch mit ganzem Herzen für Sie da und unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um Ihr Volvo-Modell.

Als Kooperationspartner in einem großen Händler-Netzwerk können wir Ihnen eine große Auswahl an verschiedenen Autos anbieten. Dazu gehören Neufahrzeuge, Jahreswagen und auch Gebrauchtwagen. Die Fahrzeuge stehen deutschlandweit bei unterschiedlichen Händlern und können kurzfristig zu uns geliefert werden. Sie erhalten auf alle Fahrzeuge die reguläre Werksgarantie bzw. mindestens ein Jahr Garantie bei Gebrauchtfahrzeugen.

Gerne machen wir Ihnen ein attraktives Leasing- oder Finanzierungsangebot. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

BERATUNG UND PROBEFAHRT

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich von unseren Fahrzeugen zu überzeugen, ohne dass Sie sich zu einem Kauf verpflichtet fühlen. Gerne können Sie sich bei uns umsehen und sich von unserem freundlichen Team beraten lassen. Selbstverständlich können Sie jedes Auto, das Sie bei uns erwerben möchten, Probe fahren.

Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder sich einfach nur beraten lassen möchten. Gerne zeigen wir Ihnen auch, wie eine Probefahrt abläuft und welche Tipps Sie dabei beachten sollten, damit Sie mit Ihrem neuen Auto lange Freude haben.

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GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Gewährleistung
Wie der Gesetzgeber es vorsieht, gilt für jedes von uns verkaufte Neufahrzeug eine zweijährige Sachmängelhaftung. Bei Gebrauchtfahrzeugen endet die Frist für Endverbraucher entweder nach einem Jahr oder nach Vereinbarung.

Werksgarantie
Die Werksgarantie unterliegt den jeweiligen Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers. Bietet ein Hersteller eine Werksgarantie an, ist diese in der Regel europaweit einheitlich und gilt selbstverständlich auch für die bei uns gekauften Fahrzeuge. Sie erhalten von uns ein ordnungsgemäß abgestempeltes Serviceheft bzw. eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantieurkunde für Ihren Neuwagen oder Jahreswagen.

Die Neuwagen-Garantie ist eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Mit der Garantie versichern die Hersteller, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Die Entscheidung, welche Bereiche unter die Garantie fallen, obliegt jedem Hersteller selbst. Verschleißschäden sowie Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen sind in der Regel von der Garantie ausgeschlossen. Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die regelmäßige Durchführung von Inspektionen sowie der Einbau von Originalteilen. Sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, muss der Mangel behoben werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Anspruch gegenüber dem Automobilhersteller und nicht gegenüber dem Verkäufer oder Händler besteht. Bei Reparaturbedarf oder Fragen steht Ihnen jederzeit eine Vertragswerkstatt in Deutschland zur Verfügung. Die Abwicklung aller Garantiefälle erfolgt durch die jeweilige Vertragswerkstatt.

Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht, auf das Sie als Kunde Anspruch haben. Bei einem Verkauf zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson ist ein Haftungsausschluss unzulässig. Dies bedeutet, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mindestens ein Jahr lang für alle Mängel haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden. Im Rahmen der Sachmängelhaftung werden Nachbesserungsarbeiten für den Käufer bzw. die Käuferin kostenlos durchgeführt.

Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, gilt: Der Händler muss dem Endverbraucher die Garantieunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. USB-Stick bzw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Dies hat spätestens bei Auslieferung des Fahrzeugs zu erfolgen.

Gemäß der europäischen Gesetzgebung kann die Wartung auch in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Dies gilt während der gesamten Gewährleistungszeit.

F.A.Q. ZUM KAUF EINES FAHRZEUGS

  • Was muss ich bei einer Probefahrt beachten?

    Am besten überlegt man sich im Vorfeld schon eine Strecke für die Probefahrt. Die sollte sowohl durch die Stadt als auch über Land und auf die Autobahn führen. So bekommt man einen guten Überblick über das Auto.

  • Barkauf oder Finanzierung?

    Jede dieser Möglichkeiten hat ganz eigene Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich für den Barkauf entscheiden, müssen Sie keine Zinszahlungen an den Kreditgeber leisten. Das ist besonders dann eine gute Option, wenn Sie über hohe Ersparnisse verfügen.
    Wenn Sie sich für eine Finanzierung entscheiden, bleibt Ihre Liquidität erhalten und Sie können Ihre monatlichen Ausgaben einfacher planen. Allerdings sind die Gesamtkosten bei einer Finanzierung in der Regel höher als beim Barkauf.

  • Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?

    Leasing bedeutet wörtlich übersetzt nichts anderes als „mieten“. Und genau das tun Sie als Autokäufer, wenn Sie ein Fahrzeug leasen. Sie mieten das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, werden aber nicht der neue Eigentümer. Der Hersteller oder das Autohaus bleibt Eigentümer des Fahrzeugs.

    Im Falle einer Finanzierung ist man als Käufer Eigentümer des Fahrzeugs und hat die Möglichkeit, die Raten in bequemen, individuell festgelegten monatlichen Beträgen abzubezahlen.

  • Wie funktioniert eigentlich Auto-Leasing?

    Beim Leasing bleibt das Auto im Besitz des Leasinggebers. Das Auto gehört also weiterhin dem Autohersteller oder Autohändler. Der Kunde zahlt dem Händler jeden Monat eine Art Miete für das Fahrzeug: die Leasingrate. In der Regel wird ein Leasingvertrag für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen. In dieser Zeit kann man den Vertrag nicht kündigen. Danach muss das Auto wieder an den Leasinggeber zurückgegeben werden.

  • Wer ist der Eigentümer des Fahrzeugs bei einer Finanzierung?

    Wenn das Auto über einen Kredit gekauft wurde, ist derjenige, der im Kaufvertrag steht, der Eigentümer und somit der Anspruchsberechtigte. Die finanzierende Bank kann das Auto allerdings verkaufen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.

  • Welche Kriterien spielen bei der Anfrage für eine Autofinanzierung eine Rolle?

    Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit werden alle Einnahmen und Ausgaben des Kunden miteinander verglichen. Die Bank checkt, ob der Kredit für das Auto durch die laufenden Einnahmen immer pünktlich getilgt werden kann und ob Ihnen danach noch genug Geld zum Leben bleibt.

  • Wer ist für die Wartung und Inspektion bei Leasing zuständig?

    Grundsätzlich muss der Leasingnehmer die Kosten für Wartungen und Reparaturen sowie die Inspektion des Fahrzeugs übernehmen. Wenn Sie zusätzlich zum Leasingvertrag ein Wartungs- und Verschleißpaket abschließen, übernimmt der Leasinggeber unter Umständen die Kosten.

  • Was beinhaltet ein Wartungsvertrag, den man beim Kauf mit abschließen kann?

    Ein Wartungsvertrag beinhaltet die Übernahme der Kosten aller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit.

  • Was genau ist in den Überführungskosten beim Neuwagenkauf enthalten?

    In den Überführungskosten sind der Transport vom Werk zum Händler, die Transportversicherung, die Innen- und Außenreinigung und die Übergabeinspektion beim Händler enthalten.

  • Was sollte man beim Kauf eines gebrauchten Wagens beachten?

    Ein seriöser Händler informiert über eventuelle Vorschäden und gibt Auskunft über die Historie des Fahrzeugs (Serviceheft, Anzahl Vorbesitzer usw.). Außerdem sollte man das Auto jederzeit Probe fahren können und das auch tun. Wer möchte, sollte das Fahrzeug auch auf einer Hebebühne auf technische Mängel prüfen dürfen.

  • Was genau ist gemeint, wenn man von einem Reimport spricht?

    Ein Reimport ist ein Fahrzeug, das der Hersteller ursprünglich für ein anderes Land bzw. einen anderen Markt produziert hat. Der Importeur umgeht so das Verkaufsnetz und die Preisvorgaben des Herstellers und kann dadurch oft deutliche Preisnachlässe auf das Fahrzeug anbieten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?

    Der Fahrzeugschein, auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ genannt, ist sozusagen der „Ausweis“ des Fahrzeugs. Bei einer Verkehrskontrolle muss dieser vorgelegt werden. Über den Fahrzeugschein kann man das Fahrzeug identifizieren.

    Der Fahrzeugbrief, auch „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ genannt, ist der Nachweis darüber, wem das Fahrzeug gehört.

  • Welche Unterlagen benötige ich für eine Zulassung?

    • den Personalausweis oder Reisepass
    • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
    • einen Nachweis über eine gültige HU (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
    • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer
    • eine Zulassungsvollmacht (bei Zulassung durch Dritte wie z.B. Zulassungsdienst)
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