Autohaus München Bogenhausen

Autoverkauf & Fahrzeughandel in München-Bogenhausen
– Ihr Traumauto, unsere Mission

In unserem Autohaus im Münchner Osten verkaufen wir nicht einfach das, was gerade auf dem Hof steht
– wir suchen gezielt nach Ihrem Wunschfahrzeug!

Dank unserer deutschlandweiten und sogar europaweiten Fahrzeugsuche profitieren Sie von einer großen Auswahl geprüfter markenunabhängiger Fahrzeuge mit fairen und transparenten Preisen, ermöglicht durch unser breites Händlernetzwerk.
Klicken Sie sich bequem online auf unserer Homepage durch unsere Fahrzeugangebote aus Neuwagen, geprüften Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeugen oder beauftragen uns einfach mit der Suche.
Unsere praktische Fahrzeugsuche mit Filterfunktion, individuelle Beratung und maßgeschneiderte Angebote sorgen dafür, dass Sie sich vom ersten Klick bis zur Schlüsselübergabe rundum gut betreut fühlen.

Autokauf mit Vertrauen & Sicherheit - Ihre Vorteile

Sie möchten zuverlässig und fair ein Auto kaufen in München? Wir machen den Autokauf so einfach wie möglich!
Wir sorgen dafür, dass Sie sich von Anfang an bestens betreut fühlen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein Fahrzeug zu vermitteln, sondern einen sicheren, professionellen und sorgenfreien Kaufprozess zu bieten.

✔ Große Fahrzeugauswahl über Online-Suche
✔ Sichere & nachvollziehbare Kaufabwicklung

✔ Persönliche Beratung statt anonyme Plattformen
✔ Faire, transparente Konditionen
✔  umfassende Qualitätsprüfung vor Übergabe

✔ Inklusive Inspektion
✔ Inklusive 12 Monate Gebrauchtwagengarantie 1

✔ Auf Wunsch: Werksgarantieverlängerung auf bis zu 4 Jahre 2
✔ Inklusive Lieferung anch München
✔ Auf Wunsch:  PKW-Ankauf und Inzahlungnahme

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FINDEN SIE IHR WUNSCHAUTO

Interesse an einem Fahrzeug? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Ihr persönlicher Verkaufsberater Stephan Grassinger-Kern steht Ihnen vom ersten Gespräch bis zur Übergabe persönlich zur Seite
– mit Kompetenz, Transparenz und ehrlicher Beratung. Für einen Kaufprozess, der fair, verständlich und stressfrei ist.
Jetzte direkt Ihre Suche starten: selbst online suchen oder lassen Sie uns suchen!

ALLE ONLINE-KFZ-ANGEBOTE

Unser Hinweis zum Thema Probefahrt
Unsere Fahrzeuge stammen aus einem europaweiten Händlernetzwerk und stehen daher nicht für eine klassische Probefahrt zur Verfügung.
Dafür profitieren Sie von einer besonders großen Auswahl und oft attraktiven Preisvorteilen. Zusätzlich erhalten Sie bei uns ausführliche Zustandsberichte, transparente Fahrzeughistorien und eine sorgfältige Qualitätsprüfung – für ein gutes und sicheres Gefühl beim Autokauf.
Sollte Ihr Fahrzeug einmal nicht dem vereinbarten Zustand entsprechen, greift selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistung– inklusive Rückgaberecht bei erheblichen, nicht offenbarten Mängeln. Und natürlich stehen wir Ihnen auch dann mit einer fairen, kundenorientierten Lösung zur Seite.

Sicherer Autokauf – auch bei europaweiter Fahrzeugsuche

Gerade weil wir mit einem europaweiten Netzwerk an Handelspartnern arbeiten, ist uns eines besonders wichtig: Ihr Vertrauen.
Deshalb setzen wir auf maximale Transparenz, geprüfte Qualität und persönliche Betreuung. Jedes Fahrzeug wird vor dem Verkauf sorgfältig dokumentiert, inklusive nachvollziehbarer Historie und zusätzlich durch unser Autohaus intern geprüft. Wir arbeiten ausschließlich mit verlässlichen, erfahrenen Handelspartnern, die hohen Qualitätsstandards des Händlernetzwerks entsprechen.
So stellen wir sicher, dass Sie genau das Fahrzeug erhalten, das wir Ihnen zugesagt haben
– rechtlich abgesichert, transparent und mit einem rundum sicheren Gefühl.

JETZT WUNSCHANGEBOT SICHERN & BERATEN LASSEN!

Finanzierung, Leasing & Inzahlungnahme – Alles aus einer Hand

Ein Autokauf soll planbar und transparent sein.
Deshalb bieten wir Ihnen faire Finanzierungs- und Leasingangebote, die zu Ihrem Budget passen. Ob niedrige Monatsraten oder flexible Laufzeiten über die AKF Bank als zuverlässigen Partner – wir beraten Sie individuell zu den besten Konditionen und unterstützen Sie dabei, die beste Lösung für Ihr Budget zu finden. Sie erhalten eine transparente Kostenübersicht und können sicher sein, dass Ihr Autokauf auf einer soliden finanziellen Basis steht.
Sichern Sie sich Ihr Wunschauto mit einer maßgeschneiderten Finanzierung oder Leasingmöglichkeit
– wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot!

Ihre Vorteile:
✔ Top-Finanzierungsangebote für Neu- und Gebrauchtwagen
– flexibel, fair und individuell planbar
✔ Leasinglösungen mit variablen Laufzeiten und klaren Konditionen
✔ Business-Angebote für Firmenkunden

Fahrzeugankauf & Inzahlungnahme
Sie möchten Ihr aktuelles Fahrzeug in Zahlung geben?
Kein Problem. Wir bewerten Ihr Auto fair, transparent und marktgerecht – auf Wunsch auch direkt vor Ort.
Unser Versprechen: Sie erhalten ein verbindliches Angebot ohne versteckte Bedingungen.

F.A.Q.
ZUM KAUF EINES FAHRZEUGS

Hier finden Sie Antworten zu Ihren wichtigsten Fragen!

  • Barkauf oder Finanzierung?

    Jede dieser Möglichkeiten hat ganz eigene Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich für den Barkauf entscheiden, müssen Sie keine Zinszahlungen an den Kreditgeber leisten. Das ist besonders dann eine gute Option, wenn Sie über hohe Ersparnisse verfügen.
    Wenn Sie sich für eine Finanzierung entscheiden, bleibt Ihre Liquidität erhalten und Sie können Ihre monatlichen Ausgaben einfacher planen. Allerdings sind die Gesamtkosten bei einer Finanzierung in der Regel höher als beim Barkauf.

  • Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?

    Leasing bedeutet wörtlich übersetzt nichts anderes als „mieten“. Und genau das tun Sie als Autokäufer, wenn Sie ein Fahrzeug leasen. Sie mieten das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, werden aber nicht der neue Eigentümer. Der Hersteller oder das Autohaus bleibt Eigentümer des Fahrzeugs.

    Im Falle einer Finanzierung ist man als Käufer Eigentümer des Fahrzeugs und hat die Möglichkeit, die Raten in bequemen, individuell festgelegten monatlichen Beträgen abzubezahlen.

  • Wie funktioniert eigentlich Auto-Leasing?

    Beim Leasing bleibt das Auto im Besitz des Leasinggebers. Das Auto gehört also weiterhin dem Autohersteller oder Autohändler. Der Kunde zahlt dem Händler jeden Monat eine Art Miete für das Fahrzeug: die Leasingrate. In der Regel wird ein Leasingvertrag für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen. In dieser Zeit kann man den Vertrag nicht kündigen. Danach muss das Auto wieder an den Leasinggeber zurückgegeben werden.

  • Wer ist der Eigentümer des Fahrzeugs bei einer Finanzierung?

    Wenn das Auto über einen Kredit gekauft wurde, ist derjenige, der im Kaufvertrag steht, der Eigentümer und somit der Anspruchsberechtigte. Die finanzierende Bank kann das Auto allerdings verkaufen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.

  • Welche Kriterien spielen bei der Anfrage für eine Autofinanzierung eine Rolle?

    Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit werden alle Einnahmen und Ausgaben des Kunden miteinander verglichen. Die Bank checkt, ob der Kredit für das Auto durch die laufenden Einnahmen immer pünktlich getilgt werden kann und ob Ihnen danach noch genug Geld zum Leben bleibt.

  • Wer ist für die Wartung und Inspektion bei Leasing zuständig?

    Grundsätzlich muss der Leasingnehmer die Kosten für Wartungen und Reparaturen sowie die Inspektion des Fahrzeugs übernehmen. Wenn Sie zusätzlich zum Leasingvertrag ein Wartungs- und Verschleißpaket abschließen, übernimmt der Leasinggeber unter Umständen die Kosten.

  • Was beinhaltet ein Wartungsvertrag, den man beim Kauf mit abschließen kann?

    Ein Wartungsvertrag beinhaltet die Übernahme der Kosten aller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit.

  • Was genau ist in den Überführungskosten beim Neuwagenkauf enthalten?

    In den Überführungskosten sind der Transport vom Werk zum Händler, die Transportversicherung, die Innen- und Außenreinigung und die Übergabeinspektion beim Händler enthalten.

  • Was sollte man beim Kauf eines gebrauchten Wagens beachten?

    Ein seriöser Händler informiert über eventuelle Vorschäden und gibt Auskunft über die Historie des Fahrzeugs (Serviceheft, Anzahl Vorbesitzer usw.). Außerdem sollte man das Auto jederzeit Probe fahren können und das auch tun. Wer möchte, sollte das Fahrzeug auch auf einer Hebebühne auf technische Mängel prüfen dürfen.

  • Was genau ist gemeint, wenn man von einem Reimport spricht?

    Ein Reimport ist ein Fahrzeug, das der Hersteller ursprünglich für ein anderes Land bzw. einen anderen Markt produziert hat. Der Importeur umgeht so das Verkaufsnetz und die Preisvorgaben des Herstellers und kann dadurch oft deutliche Preisnachlässe auf das Fahrzeug anbieten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?

    Der Fahrzeugschein, auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ genannt, ist sozusagen der „Ausweis“ des Fahrzeugs. Bei einer Verkehrskontrolle muss dieser vorgelegt werden. Über den Fahrzeugschein kann man das Fahrzeug identifizieren.

    Der Fahrzeugbrief, auch „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ genannt, ist der Nachweis darüber, wem das Fahrzeug gehört.

  • Welche Unterlagen benötige ich für eine Zulassung?

    • den Personalausweis oder Reisepass
    • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
    • einen Nachweis über eine gültige HU (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
    • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer
    • eine Zulassungsvollmacht (bei Zulassung durch Dritte wie z.B. Zulassungsdienst)

GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Gewährleistung
Wie der Gesetzgeber es vorsieht, gilt für jedes von uns verkaufte Neufahrzeug eine zweijährige Sachmängelhaftung. Bei Gebrauchtfahrzeugen endet die Frist für Endverbraucher entweder nach einem Jahr oder nach Vereinbarung.

Werksgarantie
Die Werksgarantie unterliegt den jeweiligen Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers. Bietet ein Hersteller eine Werksgarantie an, ist diese in der Regel europaweit einheitlich und gilt selbstverständlich auch für die bei uns gekauften Fahrzeuge. Sie erhalten von uns ein ordnungsgemäß abgestempeltes Serviceheft bzw. eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantieurkunde für Ihren Neuwagen oder Jahreswagen.

Die Neuwagen-Garantie ist eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Mit der Garantie versichern die Hersteller, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Die Entscheidung, welche Bereiche unter die Garantie fallen, obliegt jedem Hersteller selbst. Verschleißschäden sowie Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen sind in der Regel von der Garantie ausgeschlossen. Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die regelmäßige Durchführung von Inspektionen sowie der Einbau von Originalteilen. Sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, muss der Mangel behoben werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Anspruch gegenüber dem Automobilhersteller und nicht gegenüber dem Verkäufer oder Händler besteht. Bei Reparaturbedarf oder Fragen steht Ihnen jederzeit eine Vertragswerkstatt in Deutschland zur Verfügung. Die Abwicklung aller Garantiefälle erfolgt durch die jeweilige Vertragswerkstatt.

Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht, auf das Sie als Kunde Anspruch haben. Bei einem Verkauf zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson ist ein Haftungsausschluss unzulässig. Dies bedeutet, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mindestens ein Jahr lang für alle Mängel haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden. Im Rahmen der Sachmängelhaftung werden Nachbesserungsarbeiten für den Käufer bzw. die Käuferin kostenlos durchgeführt.

Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, gilt: Der Händler muss dem Endverbraucher die Garantieunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. USB-Stick bzw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Dies hat spätestens bei Auslieferung des Fahrzeugs zu erfolgen.

Gemäß der europäischen Gesetzgebung kann die Wartung auch in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Dies gilt während der gesamten Gewährleistungszeit.

VEREINBAREN SIE JETZT IHREN BERATUNGSTERMIN!

RECHTLICHE HINWEISE 
1
Gebrauchtwagengarantie gemäß den Bedingungen unseres Garantiepartners.

2  Je nach Fahrzeugmodell, Garantieanbieter und gewähltem Garantiepaket. Genaue Informationen erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Alle Angebote freibleibend. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Fahrzeugverfügbarkeit, Preise und Ausstattung basieren auf Angaben unserer Partnerhändler. Gebrauchtwagen beinhalten mindestens 12 Monate Garantie. Leasing- und Finanzierungsangebote in Kooperation mit Partnerbanken, bonitätsabhängig. Weitere Infos im Beratungsgespräch.

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