- 15. Oktober 2024
„HU“ steht für die Hauptuntersuchung, die laut § 29 StVZO regelmäßig durchgeführt werden muss. AU steht für Abgasuntersuchung und ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung, kurz HU. Die Untersuchungen werden also immer zusammen durchgeführt. Heute spricht man daher oft nur noch von der HU, die die AU dann schon mit einschließt. Oft hört man auch den Ausdruck „Mein Auto muss zum TÜV“. Damit ist dann gemeint, dass man das Fahrzeug bei der HU vorstellt. Diese führen heute neben dem TÜV auch andere Organisationen wie DEKRA, GTÜ oder FSP durch.
Nach § 29 der StVZO unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger der Untersuchungspflicht. Sofern ein Fahrzeug einer HU nicht unterzogen wird, werden abhängig von der Überziehungszeit folgende Strafen für den Halter fällig:
Mit der HU soll sichergestellt werden, dass potenzielle Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Dadurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert. Bei der Abgasuntersuchung wird geprüft, ob die Abgasemissionen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegen. Die AU dient also hauptsächlich dem Umweltschutz.
Auf dem hinteren Nummernschild kann man ganz einfach ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. In der Mitte der Plakette steht die jeweilige Jahreszahl und der fällige Monat ist als oben stehende Zahl (auf 12-Uhr-Position) abzulesen. Außerdem steht der nächste Termin auch im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Bei Neufahrzeugen muss die erste HU nach drei Jahren gemacht werden, bei allen weiteren Fahrzeugen alle zwei Jahre.
Grundsätzlich dürfen Hauptuntersuchungen nur von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) durchgeführt werden. Die Prüfer kommen jede Woche zu uns und führen die HU bei uns in der Werkstatt durch. Wenn wir vorher checken und ggf. reparieren, was geprüft wird, gibt es für Sie keine bösen Überraschungen und Nachprüfungsgebühren.