Gewährleistung
Wie der Gesetzgeber es vorsieht, gilt für jedes von uns verkaufte Neufahrzeug eine zweijährige Sachmängelhaftung. Bei Gebrauchtfahrzeugen endet die Frist für Endverbraucher entweder nach einem Jahr oder nach Vereinbarung.
Werksgarantie
Die Werksgarantie unterliegt den jeweiligen Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers. Bietet ein Hersteller eine Werksgarantie an, ist diese in der Regel europaweit einheitlich und gilt selbstverständlich auch für die bei uns gekauften Fahrzeuge. Sie erhalten von uns ein ordnungsgemäß abgestempeltes Serviceheft bzw. eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantieurkunde für Ihren Neuwagen oder Jahreswagen.
Die Neuwagen-Garantie ist eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Mit der Garantie versichern die Hersteller, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Die Entscheidung, welche Bereiche unter die Garantie fallen, obliegt jedem Hersteller selbst. Verschleißschäden sowie Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen sind in der Regel von der Garantie ausgeschlossen. Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die regelmäßige Durchführung von Inspektionen sowie der Einbau von Originalteilen. Sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, muss der Mangel behoben werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Anspruch gegenüber dem Automobilhersteller und nicht gegenüber dem Verkäufer oder Händler besteht. Bei Reparaturbedarf oder Fragen steht Ihnen jederzeit eine Vertragswerkstatt in Deutschland zur Verfügung. Die Abwicklung aller Garantiefälle erfolgt durch die jeweilige Vertragswerkstatt.
Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht, auf das Sie als Kunde Anspruch haben. Bei einem Verkauf zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson ist ein Haftungsausschluss unzulässig. Dies bedeutet, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mindestens ein Jahr lang für alle Mängel haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden. Im Rahmen der Sachmängelhaftung werden Nachbesserungsarbeiten für den Käufer bzw. die Käuferin kostenlos durchgeführt.
Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, gilt: Der Händler muss dem Endverbraucher die Garantieunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. USB-Stick bzw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Dies hat spätestens bei Auslieferung des Fahrzeugs zu erfolgen.
Gemäß der europäischen Gesetzgebung kann die Wartung auch in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Dies gilt während der gesamten Gewährleistungszeit.